Schädlingsverbrennung

 


Verbrennen von krankem Pflanzenmaterial

Nur von bestimmten Krankheiten befallene Stauden, Sträucher und Bäume dürfen verbrannt werden.

Bitte beachten Sie, dass Gartenabfälle, Strauch- und Baumschnitt nach dem Luftreinhaltegesetz nicht im Garten oder sonst im Freien verbrannt werden dürfen.


Um die Ausbreitung von gefährlichen Pflanzenkrankheiten zu verhindern, gibt es einige Ausnahmen. Nach wie vor steht die Reblaus auf der Liste. Es soll weiterhin von Feuerbrand befallenes Holz oder Reisig an Ort und Stelle verbrannt werden. Aber auch die dürren Zweige der Monilia-Zweig- und Spitzendürre sollen verbrannt werden.

Im Besonderen soll die Verbreitung neuer, eingeschleppter Schädlinge und Krankheiten verhindert werden.

Asiatischer Laubholzbockkäfer
Zitrusbockkäfer
Birnenverfall, Phytoplasmose
Apfeltriebsucht, Phytoplasmose
Sharkaviruskrankheit bei Steinobst
und einige Pilzkrankheiten.

Vor dem Verbrennen v.a. größerer Mengen befallenen Materials muss unbedingt das Gemeindeamt von der Maßnahme informiert werden.